Schweres Erbe.

Es gibt nur wenige Bereiche, die im Bereich anwaltlicher Vertretung so einfühlsam zu behandeln sind, wie das Erbrecht. Dort gilt es besonders auf die persönlichen Belange und Befindlichkeiten von Klienten einzugehen, Ihnen mit größter Sensibilität zur Seite zu stehen und schließlich fernab jeder Emotionalität zu einer sachgerechten Lösung zu kommen.

  • Beratung in der Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten,
  • Erbauseinandersetzungen | Teilungsversteigerungen,
  • Anfechtung von letztwilligen Verfügungen,
  • Geltendmachung und Berechnung von Pflichtteils- und Ergänzungsansprüchen,
  • Erbteilskauf- und Überlassungsverträge.