Beschlossen, besiegelt
und verkündet.

Die Arbeit des Notars ist von höchster Verantwortung und größtmöglicher Präzision in der Abwicklung geprägt. Verträge müssen „wasserdicht“ sein, Treuhandkonten geführt, Zahlungen organisiert und formale Akte fehlerfrei abgewickelt werden. Für die perfekte Ausführung all dieser Arbeiten steht der Notar in der Prüfungspflicht und Haftung. Vor diesem Hintergrund garantieren wir Ihnen optimale notarielle Betreuung auf der Basis unserer langjährigen Erfahrung und in der Gewissheit, dass all unsere Verträge immer trocken geblieben sind.

  • Grundstücksrecht [u.a. Grundstücksübertragungen, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte],
  • Erbrecht [Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.],
  • Familienrecht [Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Ehescheidungsvereinbarungen],
  • Gesellschaftsrecht [Gründungen von GmbH und AG, Umwandlungen].


Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, auch für Zweigniederlassungen von Gesellschaften nach ausländischem Recht.